ArbeitnehmerInnen die Ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind können nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW bei ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen. Tätigkeiten bei folgenden Maßnahmen sind im Gesetz vorgesehen:
- Jugendferienlagern
- Jugendreisen
- Jugendwanderungen
- Jugendfreizeiten
- Jugendsportveranstaltungen
- int. Jugendbegegnungen
Über die Sportjugend des LSB NRW e. V. können ArbeitnehmerInnen eine Erstattung des Verdienstausfalls beantragen.
Alle Informationen rund um die Bedingungen und alle notwendingen Anträge findet ihr hier.