Achtung Änderung!
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist ab einen Inzidenzwert (Ansteckungen / 7 Tage / 100.000 Einwohner) von 35 auch während der Pause erforderlich.
Alle Personen werden zur Einhaltung der der folgenden Regeln sowie der allgemeinen Hygieneregeln zur Reduzierung der Ansteckungs- und Infektionsgefahr gebeten.
Vor und nach der Veranstaltung
- Zur Reduzierung der Kontaktzeit sollte auf eine zu frühe Anreise und Versammlung vor der Sporthalle verzichtet werden.
- Beim Verlassen ist der Heimweg direkt anzutreten.
- Ein Höflichkeits-Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen wird eingehalten.
- Auf Körperkontakt ist zu verzichten. Dies gilt auch für Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale (bspw. Umarmung, Kuss, Handschlag)
- Personen die Teilnehmer vorbeibringen oder abholen, sollten sich nicht in unmittelbarer Nähe der Teilnehmergruppe bzw. des Einganges aufhalten.
Betreten und Verlassen der Veranstaltung
- Ein Mund-Nasenschutz soll getragen werden.
- Die Anmeldebestätigung ist unaufgefordert vorzuzeigen.
- Ein Höflichkeits-Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen wird eingehalten.
- Nicht in Fluren und Gängen stehen bleiben.
- Hände waschen oder desinfizieren.
Während der Veranstaltung
- Während des Sportbetriebes ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht erforderlich.
- Alle Teilnehmer nutzt ausschließlich die eigenen Getränke, Kleidung und Handtücher.
- Der Körperkontakt sollte auf ein erforderliches Minimum reduziert werden und auf einen Höflichkeits-Abstand von 1,5 m (besonders in Pausen) geachtet werden.
- Einhaltung der Hust- und Niesetikette (Armbeuge und nicht in Richtung weiterer Personen). Anschließendes waschen oder desinfizieren der Hände.
- Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist ab einen Inzidenzwert (Ansteckungen / 7 Tage / 100.000 Einwohner) von 35 auch während der Pause erforderlich.
Benutzung von Umkleiden
- Wenn möglich wird um eine An- und Abreise in Sportkleidung gebeten.
- Die Nutzungsdauer ist auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren.
- Der gleichzeitige Aufenthalt von maximal 2 Personen ist zulässig.
Benutzung von Toilettenanlagen und Waschräumen
- Die Nutzungsdauer ist auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren.
- Der gleichzeitige Aufenthalt von maximal 1 Personen ist zulässig.